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HV-MARD Germany - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich:
    1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem Fall Vertragsgegenstand.
  2. Angebote, Vertragsschluss, Änderungen der Lieferartikel:
    1. Der Kunde ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang der Bestellung bei uns gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Ausreichend ist die Absendung der Bestätigung oder der Ware innerhalb dieser Frist.
    2. Technische und/oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben behalten wir uns vor. Dasselbe gilt für den Fall von Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur, Konstruktion und/oder Modelltype, die durch den Hersteller bzw. unseren Vorlieferanten erfolgen. Wird keine erhebliche Änderung vorgenommen und ist die Änderung bzw. Abweichung für den Kunden zumutbar, kann unser Kunde keine Rechte aus der Abweichung bzw. Änderung herleiten.
    3. Telefonische Angaben durch uns sind unverbindlich.
  3. Rückgaberecht für den Versandhandel:
    1. Ist der Kunde Verbraucher, d. h. nutzt er die bestellte Ware weder gewerblich noch beruflich, hat der Kunde laut §312d Abs. 1 BGB das Recht, die Ware ohne jede Begründung binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware zurück zu geben. Wir erstatten dem Kunden die von ihm geleistete Zahlung binnen 30 Tagen nach Erhalt der zurückgesandten Ware, vorausgesetzt, dass die gelieferte Ware unbeschädigt in verkaufsfähigem Zustand in der Originalverpackung zurückgegeben wird . Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn die Versandkosten der zurückzusendenden Ware einen Betrag von EUR 100,- nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis des Kaufgegenstands als EUR 40,00 zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Sonstige Aufwendungen wie Bearbeitung der Rückgabe müssen vom Kunden getragen werden und belaufen sich bis zum Höchstwert der Ware. Dies trifft dann zu, wenn die Ware seitens des Lieferanten nicht mehr zurückgenommen werden kann.
    2. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Sonderbestellungen und Original VAG Teile.
  4. Liefer- und Leistungszeit:
    1. Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen im Zweifel unverbindlich. Werden nachträglich wirksam Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und -fristen.
    2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat erkennbar an der Teillieferung kein Interesse.
    3. Wird ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Kunde nach Fristüberschreitung uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Diese Frist beträgt mind. zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Mit Ablauf der so gesetzten Frist kommen wir in Verzug. Besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens neben der Lieferung nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird ein verbindlicher Liefertermin/eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommen wir bereits mit Überschreitung des Termins/der Frist in Verzug. In diesem Fall gilt Ziff. 4.3. Satz 4 entsprechend.
    4. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. ä., haben wir nicht einzustehen. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Preise:
    1. In den von uns angegebenen EURO-Preisen sind Versandspesen nicht enthalten. Diese sind vom Kunden zusätzlich nach Aufwand zu zahlen.
    2. Die Höhe der Versandspesen richtet sich nach Art und Umfang der Lieferung.
  6. Versand, Gefahrtragung, Versicherung:
    1. Bestellte Artikel werden gegen Barnachnahme, Vorauskasse (Paypal) oder wenn vorab vereinbart auf Rechnung, durch einen von uns auszuwählenden Zustelldienst übersandt.
    2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung der bestellten Ware geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir die Warensendung an das Transportunternehmen übergeben haben.
    3. Eine Versicherung gegen den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf dem Transportweg wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
  7. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht:
    1. Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Barnachnahme ausliefern können, sind unsere Rechnungen ohne jeden Abzug vorab bzw. wenn vorab vereinbart sofort mit Auslieferung der Ware fällig.
    2. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
    3. Bei Rechnung oder Vorauskasse muß der Betrag innerhalb von 15 Tagen ohne Abzug rein netto beglichen werden. Skontoabzüge sind weder erlaubt noch gestattet.
    4. Jede Zahlung unseres Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnen. Dies gilt nicht bei anderslautender Zahlungsbestimmung des Kunden.
    5. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
    6. Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wird berechtigt, von diesem die an den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323 BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen. Der Kunde erteilt im Vorwege seine Einwilligung für einen ggf. erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Ware. Die durch die Warenrücknahme entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen.
    7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mangelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
  8. Eigentumsvorbehalt:
    1. Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Für Lieferungen an Nichtkaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Vorbehaltsware. Für Lieferungen an Kaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen. Der kaufmännische Kunde kann die Freigabe von Vorbehaltsware verlangen, soweit der Wert der Ware die Summe der noch offenen Forderungen um 20 % übersteigt.
    2. Der nichtkaufmännische Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Solange der kaufmännische Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiter zu veräußern. Dem Kunden aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Der Kunde kann die Rückabtretung der Forderungen gegen Dritte verlangen, soweit diese Forderungen die Summe unserer noch offenen Forderungen um 20% übersteigt.
    3. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung durch uns gelieferter Ware (z. B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.
    4. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Fall einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns, hat der Kunde zu erstatten.
  9. Gewährleistung, Mangelrüge, Haftung:
    1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
    3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadenersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziff. 1 und 2. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
    4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
    5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
    6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
    7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
    8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht und der Hersteller diese zur Verfügung stellt.
    9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
    10. Wir weisen darauf hin, dass es zu einem Großteil der von uns angebotenen Waren lediglich englischsprachige Montage- und Gebrauchsanleitungen gibt.
    11. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass ein Großteil der von uns angebotenen Waren keine TÜV-Abnahme hat. Es ist Aufgabe des Kunden, sich im Bedarfsfall um eine TÜV-Abnahme zu kümmern.
  10. Gerichtsstand:
    1. Als Gerichtsstand ist Rosenheim vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand 11.2009

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